Allgemeine Mietbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischenSauerland Sound & Technik, Inhaber Colin Groll,Bachstraße 6, 58849 Herscheid (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter über die Überlassung von Veranstaltungstechnik und Party-Equipment.
Mieter kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung des Mietkatalogs auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Eine Anfrage per Telefon oder E-Mail ist unverbindlich und stellt keine Buchung dar.
Der Mietvertrag kommt erst bei der Übergabe vor Ort durch beiderseitige Unterzeichnung des schriftlichen Mietvertrags zustande.Eine Terminzusage des Vermieters ist eine unverbindliche Reservierung.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt. Es gelten folgende Tarife:
- Tagesmiete: Abholung und Rückgabe am jeweils vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden.
- Wochenendmiete: Freitag ab 16:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr.
Abweichende Mietzeiträume können individuell vereinbart werden.
§ 4 Mietpreis und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage im Mietkatalog angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Der Mietpreis ist bei der Übergabe in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Wochenendbuchungen und bei Erstkunden kann der Vermieter eine Anzahlung zur Terminsicherung verlangen; diese wird auf den Mietpreis angerechnet.
§ 5 Kaution
Für jeden Mietgegenstand wird eine Sicherheitskaution in der im Mietkatalog angegebenen Höhe fällig. Sie ist bei der Übergabe in bar zu hinterlegen und wird bei vollständiger, unbeschädigter und sauberer Rückgabe unverzüglich vollständig erstattet.
Der Vermieter ist berechtigt, Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust, Verspätung oder Verschmutzung mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der weitergehende Anspruch unberührt.
§ 6 Übergabe und Funktionstest
Bei der Übergabe wird gemeinsam ein Funktionstest durchgeführt und der Zustand des Mietgegenstands im Mietvertrag dokumentiert. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, den Mietgegenstand in einwandfreiem, funktionsfähigem und sauberem Zustand übernommen zu haben. Bereits vorhandene optische Mängel werden im Vertrag festgehalten.
§ 7 Pflichten des Mieters
- Der Mietgegenstand ist sorgsam und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der Mietgegenstand ist vor Witterungseinflüssen, insbesondere Regen und Nässe, zu schützen. Die mitgelieferte Hülle dient dem Schutz bei Transport und Lagerung und ist kein Regenschutz; sie ersetzt keinen überdachten Aufstellort.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform unzulässig.
- In Nebelmaschinen darf ausschließlich das vom Vermieter bereitgestellte Nebelfluid verwendet werden. Der Einsatz anderer Flüssigkeiten führt zu Schäden am Gerät, für die der Mieter haftet.
- Der Mieter hat vor dem Einsatz von Nebelmaschinen in geschlossenen Räumen eigenverantwortlich zu prüfen, ob Rauch- und Brandmelder ausgelöst werden können, und erforderliche Abstimmungen mit Betreibern oder Vermietern der Räumlichkeit vorzunehmen.
- Der Mieter hat die zulässige Lautstärke und die örtlichen Ruhezeiten eigenverantwortlich einzuhalten.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstands in Höhe der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, soweit er den Schaden zu vertreten hat. Für Schäden durch normale Abnutzung haftet der Mieter nicht.
Die Mietgegenstände sind nicht gegen Diebstahl versichert.Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, den Mietgegenstand nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
§ 9 Rückgabe, Verspätung und Reinigung
Der Mietgegenstand ist vollständig und im sauberen Zustand der Übergabe zurückzugeben.
- Reinigungspauschale: Bei starker Verschmutzung werden 15,00 € einbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Reinigungsaufwand nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Verspätete Rückgabe: Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ohne vorherige Absprache überschritten, ist für jeden angefangenen weiteren Tag die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aus dadurch ausgefallenen Folgevermietungen, bleiben unberührt.
§ 10 Stornierung
Der Mieter kann eine Reservierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei absagen. Eine geleistete Anzahlung wird in diesem Fall vollständig erstattet.
Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Abholtermin oder bei Nichterscheinen kann der Vermieter eine geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Kann der Vermieter den Mietgegenstand aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht bereitstellen, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vermietung, insbesondere die Erfassung der Ausweisnummer, ist in unsererDatenschutzerklärung beschrieben.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Nebenabreden bedürfen der Textform. Maßgeblich ist stets der bei der Übergabe unterzeichnete Mietvertrag.